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15 Jahre SVTC

Ziel und Zweck

Anlässlich des Tanz-Symposiums von Boswil im September 1986 stellte sich heraus, dass eine Organisation von TänzerInnen und ChoreographInnen auf nationaler Ebene dringend notwendig ist.

In der Folge wurde der SVTC im September 1987 in Fribourg gegründet.

 

Freie Szene

Der Verband steht allen professionellen TänzerInnen und ChoreographInnen offen, die im künstlerischen Bereich tätig sind, unabhängig vom beruflichen Umfeld, Alter oder Qualifikation. Praktisch sind alle unsere Mitglieder in der freien Szene tätig. Daher kümmern wir uns insbesondere um deren spezifische Probleme: zeitlich befristete Arbeitsverträge, aus Finanzmangel nicht geleistete Sozialabgaben, SUISA und Swissperform, Informationsaustausch, Weiterbildungmöglichkeiten, Homepage usw.

Längerfristig sollen die Anerkennung des TänzerInnen- und ChoreographInnenberufes und
die soziale Besserstellung der TänzerInnen und ChoreographInnen erreicht werden.

Entscheidungsstrukturen:
Mitgliederversammlung, Vorstand, Arbeitsgruppen

 

Tätigkeiten

Dienstleistungen für Mitglieder

  • Die online Porträt-Galerie von Swissdance.info
  • Unterstützung der Weiterbildung der Mitglieder durch Vergünstigungen auf den Gebühren von Berufs-Workshops.
  • 3 mal jährlich erhalten unsere Mitglieder die neuesten Informationen.
  • Orientierungshilfe bezüglich ihrer sozialen Rechte und Pflichten, Verträge usw.
  • Richtlinien für Eingaben bei Behörden und Veranstaltern.
  • Orientieren über Sozialversicherung sowie Pflichten des Arbeitgebers, Arbeitslosenkasse usw.
  • Compagnien können sich über notwendige Strukturen und Organisationsformen informieren, um offiziell als Arbeitgeber anerkannt zu werden.
  • Gemeinsame Projekte, Symposien, Workshops usw.
  • SUISA und Swissperform: Mitgliederrabatt für Verwendung von Musik für den Unterricht.
  • Mustervertrag für TänzerInnen.
  • Mitgliederausweis: Ermässigungen bei Tanzveranstaltungen in der ganzen Schweiz.

Umfragen

Um den aktuellen Stand und die Bedürfnisse der Tanzschaffenden in der Schweiz genau zu erfassen, werden regelmässig Umfragen durchgeführt. Sie richten sich an TänzerInnen, ChoreographInnen, Truppen, sowie an private und öffentliche Subventionsgeber. Die Resultate und Analysen sollen die Diskussion um das weitere Vorgehen im Verband fördern.

Unterstützungsfonds

Ein Unterstützungs- und Weiterbildungsfonds ermöglicht es dem SVTC, seine Mitglieder, die sich im Verlaufe ihrer beruflichen Karriere für eine weitere Ausbildung entschlossen haben, finanziell in diesem Vorhaben zu unterstützen. Die in diesem Fonds zur Verfügung stehenden Mittel werden jährlich nach den Möglichkeiten des Verbandes neu alimentiert.

Vertretung im Ausland

Der SVTC bemüht sich, schweizerisches Tanzschaffen im Ausland bekannt zu machen. Um mehr Effizienz zu erreichen, hat sich der SVTC entschieden, vor allem mit jenen Organisationen und Festspielen Kontakt aufzunehmen, bei denen eher Länderveretreter als einzelne Compagnien gezeigt werden.

Weiterbildung

Der SVTC fördert die Weiterbildung seiner Mitglieder durch Beiträge, Workshops, Vorträge und Diskussionen.

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Zusammenarbeit mit SBLV (Schweizerischer Ballettlehrer-Verband) und SBTG (Schweizerischer Berufsverband für Tanz und Gymnastik) und Danse Suisse (Schweizerischer Dachverband der Fachkräfte des künstlerischen Tanzes) bezüglich der Anerkennung der Berufe. Im Bereich Tanz vertritt der SVTC die Tanzschaffenden im Theaterrat des Theaterhauses Gessnerallee in Zürich, im Tanzhaus Wasserwerk Zürich, im Tanzhaus Zürich sowie im Vorstand des SSRS (Syndicat Suisse Romand du Spectacle). Es besteht ein Abkommen zwischen dem SVTC und der Gewerkschaft, nach dem Mitglieder des SVTC vom SSRS akzeptiert und aufgenommen werden. Mitglied beim NPT (Schweizerischer Verband zur beruflichen Neuorientierung professioneller TänzerInnen). adc (Association pour la dance conteporaine genève), Zeitgenössische Tanztage Schweiz.

Mitgliedschaft

Mitglieder sind TänzerInnen oder ChoreographInnen, die einer anerkannten schweizerischen Compagnie angehören. ChoreographInnen, die mindestens drei Choreographien nachweisen können. EinzelkünstlerInnen, die während mindestens zwei Saisons tätig waren.

Publikationen

Kolloquiums-Akten des Symposiums 1994 «Die Berufe des Tanzes» in Deutsch und Französisch.
DVD mit der SVTC-Produktion «Der Vita-Parcours des Tänzers» (erhältlich beim Sekretariat).

Leitfaden Tanz CH
Ein Ratgeber für die spezifischen Bedürfnisse der Schweizer Tanzschaffenden zur Verfügung steht. Er enthält praktische Informationen für TanzproduzentInnen und TänzerInnen über die obligatorischen Versicherungen, Arbeitsbewilligungen für AusländerInnen und Löhne und Sozialansprüche von TänzerInnen. Ausserdem liegen ein Mustervertrag für TänzerInnen sowie ein Budget-Muster für Produktionen bei. Zusätzlich enthält der Leitfaden die «Spielregeln der SUISA» sowie die von der SSA (Schweizerische Autorengesellschaft) eigens für den SVTC geschaffene «Kleine Wegleitung für Choreographinnen und Choreographen». Neben den zusammengetragenen Informationen enthält der Leitfaden auch vom SVTC erstellte «Richtlinien zur Kalkulation von Gastspielen». Sie sollen eine Stütze zur Berechnung der Kosten eines Gastspieles sein, sind aber auch beim Erstellen von Produktionsbudgets hilfreich. Die Aufteilung in Honorare, Spesen, Gebühren und Nebenkosten macht die verschiedenen Leistungen, die für eine Tanzaufführung notwendig sind, transparent. Das erklärte Ziel ist die Entschädigung sämtlicher Leistungen auf einer Basis, welche die soziale Sicherung von Tänzerinnen und ChoreographInnen gewährleistet.

Über das Sekretariat erhältlich!