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Ziel und Zweck
Anlässlich des Tanz-Symposiums von Boswil im September 1986 stellte sich heraus, dass eine Organisation von TänzerInnen und ChoreographInnen
auf nationaler Ebene dringend notwendig ist.
In der Folge wurde der SVTC im September 1987 in Fribourg gegründet.
Freie Szene
Der Verband steht allen professionellen TänzerInnen und ChoreographInnen
offen, die im künstlerischen Bereich tätig sind, unabhängig vom
beruflichen Umfeld, Alter oder Qualifikation. Praktisch sind alle
unsere Mitglieder in der freien Szene tätig. Daher kümmern wir uns
insbesondere um deren spezifische Probleme: zeitlich befristete
Arbeitsverträge, aus Finanzmangel nicht geleistete Sozialabgaben,
SUISA und Swissperform, Informationsaustausch, Weiterbildungmöglichkeiten,
Homepage usw.
Längerfristig sollen die Anerkennung des TänzerInnen- und ChoreographInnenberufes
und
die soziale Besserstellung der TänzerInnen und ChoreographInnen
erreicht werden.
Entscheidungsstrukturen:
Mitgliederversammlung, Vorstand, Arbeitsgruppen
Tätigkeiten
Dienstleistungen für Mitglieder
- Die online Porträt-Galerie von Swissdance.info
- Unterstützung der Weiterbildung der Mitglieder durch Vergünstigungen
auf den Gebühren von Berufs-Workshops.
- 3 mal jährlich erhalten unsere Mitglieder die neuesten Informationen.
- Orientierungshilfe bezüglich ihrer sozialen Rechte und Pflichten,
Verträge usw.
- Richtlinien für Eingaben bei Behörden und Veranstaltern.
- Orientieren über Sozialversicherung sowie Pflichten des Arbeitgebers,
Arbeitslosenkasse usw.
- Compagnien können sich über notwendige Strukturen und Organisationsformen
informieren, um offiziell als Arbeitgeber anerkannt zu werden.
- Gemeinsame Projekte, Symposien, Workshops usw.
- SUISA und Swissperform: Mitgliederrabatt für Verwendung von
Musik für den Unterricht.
- Mustervertrag für TänzerInnen.
- Mitgliederausweis: Ermässigungen bei Tanzveranstaltungen in
der ganzen Schweiz.
Umfragen
Um den aktuellen Stand und die Bedürfnisse der Tanzschaffenden
in der Schweiz genau zu erfassen, werden regelmässig Umfragen durchgeführt.
Sie richten sich an TänzerInnen, ChoreographInnen, Truppen, sowie
an private und öffentliche Subventionsgeber. Die Resultate und Analysen
sollen die Diskussion um das weitere Vorgehen im Verband fördern.
Unterstützungsfonds
Ein Unterstützungs- und Weiterbildungsfonds ermöglicht es dem SVTC,
seine Mitglieder, die sich im Verlaufe ihrer beruflichen Karriere
für eine weitere Ausbildung entschlossen haben, finanziell in diesem
Vorhaben zu unterstützen. Die in diesem Fonds zur Verfügung stehenden
Mittel werden jährlich nach den Möglichkeiten des Verbandes neu
alimentiert.
Vertretung im Ausland
Der SVTC bemüht sich, schweizerisches Tanzschaffen im Ausland
bekannt zu machen. Um mehr Effizienz zu erreichen, hat sich der
SVTC entschieden, vor allem mit jenen Organisationen und
Festspielen Kontakt aufzunehmen, bei denen eher Länderveretreter
als einzelne Compagnien gezeigt werden.
Weiterbildung
Der SVTC fördert die Weiterbildung seiner Mitglieder durch
Beiträge, Workshops, Vorträge und Diskussionen.
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
Zusammenarbeit mit SBLV (Schweizerischer Ballettlehrer-Verband)
und SBTG (Schweizerischer Berufsverband für Tanz und Gymnastik)
und Danse Suisse (Schweizerischer Dachverband der Fachkräfte
des künstlerischen Tanzes) bezüglich der Anerkennung der Berufe.
Im Bereich Tanz vertritt der SVTC die Tanzschaffenden im
Theaterrat des Theaterhauses Gessnerallee in Zürich, im Tanzhaus
Wasserwerk Zürich, im Tanzhaus Zürich sowie im Vorstand des SSRS
(Syndicat Suisse Romand du Spectacle). Es besteht ein Abkommen zwischen
dem SVTC und der Gewerkschaft, nach dem Mitglieder des SVTC
vom SSRS akzeptiert und aufgenommen werden. Mitglied beim
NPT (Schweizerischer Verband zur beruflichen Neuorientierung
professioneller TänzerInnen). adc (Association pour la dance
conteporaine genève), Zeitgenössische Tanztage Schweiz.
Mitgliedschaft
Mitglieder sind TänzerInnen oder ChoreographInnen, die einer anerkannten
schweizerischen Compagnie angehören. ChoreographInnen, die mindestens
drei Choreographien nachweisen können. EinzelkünstlerInnen, die
während mindestens zwei Saisons tätig waren.
Publikationen
Kolloquiums-Akten des Symposiums 1994 «Die Berufe des Tanzes» in
Deutsch und Französisch.
DVD mit der SVTC-Produktion «Der Vita-Parcours des Tänzers»
(erhältlich beim Sekretariat).
Leitfaden Tanz CH Ein Ratgeber für die spezifischen
Bedürfnisse der Schweizer Tanzschaffenden zur Verfügung steht. Er enthält praktische Informationen für TanzproduzentInnen und TänzerInnen über die obligatorischen Versicherungen, Arbeitsbewilligungen für
AusländerInnen und Löhne und Sozialansprüche von TänzerInnen. Ausserdem liegen ein Mustervertrag für TänzerInnen sowie ein Budget-Muster für Produktionen bei. Zusätzlich enthält der Leitfaden die
«Spielregeln der SUISA» sowie die von der SSA (Schweizerische Autorengesellschaft) eigens für den SVTC geschaffene «Kleine Wegleitung für Choreographinnen und Choreographen». Neben den
zusammengetragenen Informationen enthält der Leitfaden auch vom SVTC erstellte «Richtlinien zur Kalkulation von Gastspielen». Sie sollen eine Stütze zur Berechnung der Kosten eines Gastspieles
sein, sind aber auch beim Erstellen von Produktionsbudgets hilfreich. Die Aufteilung in Honorare, Spesen, Gebühren und Nebenkosten macht die verschiedenen Leistungen, die für eine Tanzaufführung notwendig sind, transparent. Das erklärte Ziel ist die Entschädigung sämtlicher Leistungen auf einer Basis, welche die soziale Sicherung von Tänzerinnen und ChoreographInnen gewährleistet.
Über das Sekretariat erhältlich!
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