«FreiesTanz-/Theaterschaffen und soziale Sicherheit
– Ein Widerspruch?»
Podiumsgespräch, 10. März 2001, 17 Uhr, Theaterhaus Gessnerallee, Zürich.
Protokoll
«Wer nur tanzt ist selber schuld»
Dorothea Kahr
Dieser
Pressetext als Textdatei: hier
öffnen
Tanzfoto zur Veröffentlichung: hier
öffnen
(Bild: Compagnie ObjetFax)
Kurz-Pressemitteilung
Der Schweizerische Verband der Tänzer und Choreografen SVTC führt
am 10. März 2001, 17:00 Uhr im Theaterhaus Gessnerallee in Zürich
ein Podiumsgepräch durch.
Die finanzielle Situation und damit die soziale Sicherheit freier
Tanzschaffender in der Schweiz ist bekannterweise prekär – um nicht
zu sagen katastrophal. Bei näherer Betrachtung erweist sich dieses
Problem allerdings als komplexe kulturpolitische Frage. Nicht nur
die Vergabepolitik von Subventionsgebern, auch die Wertschätzung
der Schweizer Tanzkunst und die offenbar eher wenig kämpferische
Mentaliät besonders der deutschschweizer Tanzschaffenden tragen
zu dieser im Grunde unhaltbaren Situation bei. «Was tun?» und «Wie
weiter?», dies sind die Fragen, welche am 10. März im Theaterhaus
Gessnerallee diskutiert werden.
Die Auslöser sind der «Leitfaden Tanz CH» des SVTC und die Richtlinien
«Sicherheit im freien Fall» der VTS. Darin werden wichtige rechtliche
Aspekte für TänzerInnen, ChoreographInnen, Theater- und Filmschaffende
der freien Szene behandelt. Diese Publikationen sind als Denkanstoss
für eine bessere Vergabepolitik mit garantierten Minimallöhnen gedacht.
Die Podiumsteilnehmer sind Hans Läubli für die Vereinigte Theaterschaffende
der Schweiz VTS
und Andrew Holland für das Bundesamt für Kultur BAK. Bruno Stefanoni
vertritt den SVTC.
Martin Fritsche, Kommunikationsberater, der im Autfrag des SVTC
recherchiert hat, wird die Diskussion leiten und Eingangs über die
jetzige Situation berichten.
Kontaktadressen
Christine Merz Junod, Präsidentin SVTC Tel: 01-252 25 33 Fax: 01-252 44 75 E-Mail: cjunod@visucom.ch
Hans Läubli, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, VTS Tel: 031-312 80 08 Fax: 031 312 80 49 E-Mail: vts@theaterschaffende.ch
Jean Grädel,Theaterhaus Gessnerallee Tel: 01-212 12 20 Fax: 01-212 12 28 E-Mail: jgraedel@gessnerallee.ch
Ausführliche Pressemitteilung
Eine aktuelle Studie über die soziale Absicherung freier Kunstschaffender bestätigt, dass sich eine
grosse Zahl Schweizer Künstler, sei dies alters- oder krankheitsbedingt, in einer sozialen Notlage befindet und in einem überdurchschnittlichen Mass von Fürsorgeleistungen abhängig ist.
Diese überdurchschnittliche Bedürftigkeit ist offenbar auf eine
mangelnde Altersvorsorge und eine ungenügende Absicherung gegen
die Folgen von Krankheit und Invalidität zurückzuführen. Dies liegt
weniger am fehlendem Bemühen der Kunstschaffenden um Vorsorge und
Absicherung, sondern vielmehr an der fehlenden Möglichkeit, einer
über die AHV hinausgehenden Altersvorsorgeeinrichtung beizutreten.
Erfasst wird durch Gesetzgebung im Bereich Sozialversicherung nur
das «normale» Arbeitsleben. Unkonventionelle Arbeitsformen,
wie sie die meisten Kunstschaffenden kennen, fallen dabei durch
die Maschen.
Besonders unabhängige Tanzschaffende befinden sich finanziell und versicherungstechnisch in
einer prekären Situation. Mit einer durchschnittlichen Jahresauslastung von lediglich 50% - und dies zu minimalen Bedingungen – sind freischaffende TänzerInnen und ChoreografInnen zu einer
50% Arbeitslosigkeit verdammt. Doch für diese arbeitslose Zeit sind die Tanzenden kaum versichert. Sie müssen sich mit Gelegenheitsarbeit oder als Unterrichtende über Wasser halten.
Zudem ist die Ausbildung zum Berufstänzer hart und unterbittlich, und die Karriere ist auf die sogenannten physisch besten Jahre beschränkt. Beachtet man ausserdem, dass der
Schweizerische Verband der Tänzer und Choreografen ein Monatsgehalt nicht unter CHF 2'800.– empfiehlt, ist klar, dass sich aktive freischaffende Tänzerinnen und Tänzer permanent an der
Grenze zum Existenzminimum befinden.
Offenbar besteht für Schweizer Tanzende keine verbindliche Regelung der sozialen Absicherung.
Verschiedene Modelle wie z.B. die Zwangsmitgliedschaft in einer Gewerkschaft, die Etablierung eines GAV für Berufstanzende oder eine gesetzliche Regelung der Arbeitslosigkeit scheitern am
hohen Ausfallrisiko und deren offenbar naturgemäss schlechten Auslastung. Die Versicherungsprämien für eine solche Risikogruppe würden schnell den tragbaren Rahmen sprengen.
Dieses Problem der Fürsorgeabhängigkeit im Alter kann jedoch nicht alleine über eine Aufstockung
privater und öffentlicher Fürsorgegelder gelöst werden. Dies würde lediglich weiterhin den Missstand aufrecht erhalten, dass Kunstschaffende nach einem arbeitsintensiven und kreativen
Arbeitsleben zu Bittgänger werden, die ihren Lebensunterhalt nicht nur durch Almosen finanzieren müssen, sondern denen oft gar mit Misstrauen begegnet wird. Die einberaumte Podiumsdiskussion
soll helfen, diese Missstände transparent zu machen und nachhaltige Lösungswege aufzuzeigen.
Literatur und weiterführende Informationen
«Die Situation der Alters- und Invaliditätsvorsorge der Kunstschaffenden in der Schweiz. Ein
Bericht» von Aleksandra Kratki und Hans Läubli
«Leitfaden Tanz CH» herausgegeben vom Schweizerischen Verband der TänzerInnen und ChoreografInnen, SVTC www.tanznetz.ch/svtc
«Sicherheit im freien Fall» Läubli Hans (Red.) / VTS. Leitfaden zu Sozialversicherungs- und Vertragsfragen für Freischaffende
in Theater und Film, http://www.theaterschaffende.ch/freischaffend.html, Bern 1999
SVTC/AsuDaC
Protokoll der Podiumsdiskussion «Freies Tanz-/Theaterschaffen und soziale Sicherheit – Ein Widerspruch?»
vom 10. März 2001, 17.00 bis 18.30 im Theaterhaus Gessnerallee Zürich
Referenten: Hans Läubli, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz VTS
Andrew Holland, Bundesamt für Kultur BAK
Bruno Stefanoni, Vorstand SVTC
Moderation:Martin Fritsche, Kommunikationsberater
1. Begrüssung der Gäste
Christine Merz-Junod, Präsidentin und Organisatorin des Podiumsgespräches,
begrüsst die anwesenden Gäste und Teilnehmer des Podiumsgespräches.
Sie ist erfreut über das zahlreiche Erscheinen des Publikums. Christine
Merz-Junod weist nochmals auf die Broschüre Leitfaden Tanz
CH des SVTC hin, welcher zusammen mit den Richtlinien Sicherheit
im Freien Fall der VTS die wichtigen rechtlichen Aspekte für TänzerInnen,
ChoreographInnen, Theater- und Filmschaffende der freien Szene behandelt.
Diese Publikationen, welche für eine bessere Vergabepolitik mit
garantierten Mindestlöhnen gedacht sind, und die im Vorfeld der
Podiumsdiskussion gemachten Recherchen bei den wichtigsten schweizerischen
Compagnies (über die Bezahlung von Löhnen und Sozialleistungen)
sind Gegenstand der Podiumsdiskussion.
2. Podiumsgespräch
Martin Fritsche eröffnet die Diskussion mit der provokativen These:
«Wer tanzt ist selber schuld». Anlass dazu gibt ihm die oben erwähnte
Recherche bei den Compagnies. Diejenigen, die Geld haben, bezahlen
gern über den Minimallohn hinaus, Tänzerinnen und Tänzer von weniger
bemittelten Compagnies haben das Nachsehen. Nebst nicht garantiertem
Mindestlohn und fehlenden Sozialleistungen (Bezahlung von AHV- und
Pensionskassengeldern) sind sie in der Regel nur etwa die Hälfte
des Jahres engagiert. Fritsche macht ebenfalls auf den Unterschied
zwischen der West- und der Zentralschweiz aufmerksam.
Hans Läubli, VTS: Er gibt zu bedenken, dass die Westschweiz anders organisiert ist, es gibt mehr
«feste Kompanien», dadurch sind die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer klarer. Allgemein gilt, dass die Gesetze für temporäre Anstellungen nicht richtig ausgedacht sind. An dieser
Stelle sind entgegenkommende Ämter, vor allem in Zürich, einigermassen griffig, in anderen Kantonen aber noch willkürlich in der Handhabung.
Andrew Holland, BAK: Das Problem der Vorsorge beginnt für ihn nicht erst ab 35, sondern schon ab
25 Jahren (ein Blick in die Runde bestätigt seine Äusserung, es sitzen in der Mehrzahl Personen hier, die über 35 Jahre alt sind und sich mit der Vorsorge beschäftigen). Der Pensionskassenbeitrag
muss früher einsetzen, um eine soziale Absicherung in Richtung Professionalität zu gewährleisten. Das BAK ist an dieser Stelle vielseitig beschränkt, Andrew Holland sieht aber die Möglichkeit, in der
jüngst eingesetzten Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen für die Vorsorge und Merkblätter über arbeitsrechtliche Bedingungen zu erarbeiten. Eine weitere Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, sieht er
in der Schaffung einer Beratungsstelle des BAK. Er erwähnt in diesem Zusammenhang auch suisse culture mit der Abteilung culture sociale: Alle, die nicht in einem Verband sind, werden hier aufgenommen.
Bruno Stefanoni, SVTC: Er macht auf die speziell schwierige Situation der kleinen Companies
aufmerksam. Die einzelnen Mitglieder sehen sich als freie Künstler, die Companie versteht sich als Kollektiv, der Choreograph ist meist copain, diese Faktoren tragen zu einem Loyalitätskonflikt bei.
Die einzelnen Mitglieder sind schnell bereit, eine Streichung der Sozialkosten hinzunehmen.
Andrew Holland findet die Vorsorgesituation im Tanz geradezu schrecklich, die Verschärfung
beginnt ab 35 mit einem Berufswechsel, Umschulung und fehlenden Arbeitslosengelder. Wenn die Person nicht in einem neuen Beruf mit Pensionskasse tätig ist, verschlechtert sich die Situation
schlagartig. Mit dem bestehenden Geld (Staat) müssten Ausnahmeregelungen für solche Schwachstellen gefunden werden.
Für Hans Läubli macht sich das Problem an der Selbstbewusstseinsfrage fest. Solange die
einzelnen Personen der «Freien Szene» bereit sind, bei einer Produktion auf die Bezahlung von Pensionskassenbeiträgen zu verzichten, wird sich nichts ändern. Die Betroffenen müssen die
Veränderung vorantreiben. Ein Compagnie-Inhaber trägt die Verantwortung als Arbeitgeber.
Andrew Holland legt die Situation von Tanzschaffenden im Alter dar: Tanzschaffende, die 44 Jahre
einbezahlt haben, erhalten CHF 15'000.– pro Jahr, minus Steuern – dies ergibt eine Mindest-AHV von etwa CHF 1'400.– plus Sozialleistungen der Ämter. Er stellt das Votum auf Anrecht auf
Ergänzungsleistungen und auf menschliches Umgehen mit Kunstschaffenden. Diese müssen ein anderes Selbstverständnis entwickeln und sollen stolz darauf sein, dass sie Kunstschaffende sind.
De facto ist der Staat ihr Arbeitgeber.
3. Eröffnung der Diskussion im Plenum
Wolfgang Brunner erörtert, dass die Vorsorge in der Welschschweiz
besser eingebettet sei. Die Romands haben vor 35 Jahren beim Schweizerischen
Bühnenkünstlerverband angedockt, in der Deutschschweiz sei dies
nicht möglich gewesen. Auch arte comedia habe eine andere Tradition
und Selbstverständlichkeit. Wolfgang Brunner stellt sich die Möglichkeit
eines Dachverbandes vor und macht ebenfalls auf einen fehlenden
Produzentenverband aufmerksam.
Adrian Schmid, Vorstandsmitglied des SBKV (Schweiz. Bühnenkünstlerverband): Er macht auf ihre
Vorsorgeeinrichtung und Umschulungsstiftung für TänzerInnen ab 35 Jahren aufmerksam, welche auch für Nichtmitglieder zugänglich sind. Er erklärt, dass sich die Situation inzwischen geändert hat
und auch freie Tanzschaffende aufgenommen werden.
Tina Mantel räumt den Aspekt des Lohnvergleiches von Mann und Frau ein. 80% der
Tanzschaffenden sind Frauen, sie verdienen in der Regel immer noch weniger als Männer.
Wolfgang Brunner möchte, dass sich der SVTC überlegt, was der professionelle Status ist
(Professionalität auf der arbeitsrechtlichen Seite) und dazu Definitionen aufstellt.
Tänzerin: Um dem Tanzschaffen zu mehr Professionalität zu verhelfen, plädiert sie für eine Angliederung an die Hochschule.
Christian Michel, VSBT, findet, dass der Druck auch von den Pensionskassen
selbst kommen muss.
Jemand aus dem Publikum wünscht eine Produktionsleiterausbildung.
Andrew Holland informiert, dass beim BAK die Ausbildung für geeignete Leute in Kulturmanagement diskutiert wird.
Annemarie Parekh, SDT: Alle sollen in ihrem Umfeld anfangen, die Situation zu verbessern.
4. Schlussvotum
Martin Fritsche: Die Verbände sind die kritische Masse, um das Selbstbewusstsein zu schaffen; ein
Dialog und verstärkte Kommunikation sind unerlässlich.
Mit dieser Podiumsdiskussion ist ein weiterer Schritt in diese Richtung gemacht worden.
Protokoll: Monika Asiane-Vogel SVTC
Zürich, 12. März 2001
Zum Podiumsgespräch des SVTC im Theaterhaus Gessnerallee:
"Wer (nur) tanzt, ist selber schuld"
Von Dorothea Kahr
Kreativität erfüllt unser Leben, aber erst materielle Unabhängigkeit
ermöglicht es, dass diese Erfüllung unser Leben auch bestimmen kann.
Ausser wir sind vom Tanz so besessen, dass wir jede Entbehrung auf
uns nehmen. Doch das tut realistischerweise niemand mehr.
Das durch den SVTC organisierte Podiumsgespräch unter dem Titel "Freies Tanz-/Theaterschaffen
und soziale Sicherheit - Ein Widerspruch?" unter der Leitung von Kommunikationsberater Martin Fritsche lockte an einem regnerischen Samstagabend immerhin an die 50 Interessierte,
Verbandsvertreter, Tanzschaffende und einige wenige Vertreter der Produzentenseite an. Wie üblich, fehlten aber vorwiegend diejenigen, die es wirklich angeht: 20-25-jährige Tanzschaffende
möchten sich nicht mit AHV-, Renten- oder gar Ergänzungsleistungs-Fragen herumschlagen. Sie leben in der Gegenwart, wollen tanzen und damit, wenn irgendwie möglich, ihr Auskommen, ihre
Freiheit und Unabhängigkeit haben. Ihnen geht es um ihre Verwirklichung in der Kunst und wenn ein Vertrag mit einem wenn auch mageren Honorar lockt, will kaum jemand daran denken, freiwillig
Abzüge zugunsten einer späteren sozialen Sicherheit zu machen. Da haben es angestellte Büromenschen einfacher: Ihnen werden die fraglichen Beiträge vom Lohn abgezogen, mit oder
ohne Einverständnis. Insofern war der gleich zu Beginn in die Runde geworfene Ausspruch "Wer tanzt, ist selber schuld" zutreffend, was fehlte, war allerdings das "nur" im Sinne von
"ausschliesslich".
Mäzene und Sponsoren
Die Zeit der Mäzene ist fast endgültig vorbei, Sponsoren dagegen sind vorhanden. Um in der
Wirtschaft jedoch mit einem Sponsoringprojekt brillieren zu können, wird nebst Publikumswirksamkeit hohe künstlerische Professionalität verlangt. Mit anderen Worten: Wer mit
grosser Kelle anrichtet, nebst tänzerischem Können auch in Lichtdesign, musikalische Perfektion und gutes Marketing investiert und ausserdem dem Geschmack eines nicht spezialisierten
Publikums entgegenkommt, hat bedeutend bessere Chancen. Doch das kostet.
Freie sind freie Unternehmer
Wer seine Performance nicht vor leeren Reihen durchziehen will, muss sich damit abfinden, dass
auch der Tanz ein Produkt ist, das verkauft werden will. Von diesem Vekauf sollte man idealerweise leben können, was allerdings den wenigsten Freien gelingt. Somit tragen freie Tanzschaffende
auch ein unternehmerisches Risiko und, da sie als freie Unternehmer notfalls nicht die Möglichkeit haben, stempeln zu gehen, müssen sie für schlechte Zeiten selber vorsorgen, wozu eine gewisse
"Bürokratisierung" unumgänglich ist. Doch dieses Bewusstsein fehlt vielerorts noch völlig und es hat mit einem Mangel an Selbstverständnis zu tun: "Wenn die freie Szene nicht für ihre Sache kämpft,
gibt es sie nicht", so Hans Läubli (Vereinigung Theaterschaffende der Schweiz, VTS), und "wenn's professionell sein soll, muss beides stimmen, die künstlerische wie auch die arbeitsrechtliche Seite".
Tanz und Altersvorsorge
Dass das Gesamtwissen um Rechte und Pflichten, um AHV, ALV, BVG und anderes mehr zum
Berufsbild freier Unternehmer gehört, ist bloss bei Künstlern nicht selbstverständlich. Und, dass nur Subventionen erhält, wer sich auch an Richtlinien hält, wurde von den Fachleuten pointiert
dargelegt. Er selber, so Läubli, habe im übrigen seinerzeit das BVG (Berufliche Vorsorge/Pensionskasse/II. Säule) bekämpft, heute sieht er es anders: "Diejenigen, die sich
entziehen, strafen sich selber". Die BVG, wird je hälftig vom Arbeitgeber - in unserem Fall Choreograf, Produzent oder Companyleiter - und von Arbeitnehmerseite, also Tänzer oder Tänzerin
bezahlt - sofern der Jahreslohn Fr. 24 000.- übersteigt. Das funktioniert aber nur, wenn die 24'000 an ein und derselben Stelle erwirtschaftet werden. Kommt der Betrag durch Kumulierung
verschiedener Engagements oder Einzelprojekte zustande, sind die Arbeitgeber-Seiten zu nichts verpflichtet und die Tanzschaffenden müssen für ihre eigenen Reserven besorgt sein. AHV/ALV
dagegen müssen zwingend abgerechnet werden. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar und kann gebüsst werden.
Soziale Verantwortung für Leute, die man anstellt.
Dass die Situation im Tanz bezüglich Vorsorge schlimmer als in allen anderen Kunstsparten ist,
bestätigt auch Andrew Holland vom Bundesamt für Kultur (BAK). Wer das Existenzminimum nicht erreicht, so Holland, hat einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen, die angefordert werden
müssen, was nicht entwürdigend sei. Bruno Stefanoni vom SVTC sieht ein Problem darin, dass die meisten freien Tanzschaffenden nur ca. 50 % arbeiten - ein Grund, weshalb ihr Gesamtberufsbild in
der Schweiz sehr amateurhaft wirke. Selbst einen festen Monatslohn von Fr. 2400.- bis 3000.- scheint ihm bedenklich niedrig, was ihn zweifeln lässt, ob hier regelmässig noch Vorsorge-Beiträge
abgezogen werden. Doch gerade dies ist der Punkt: Wer sie wegstreicht, erhält vielleicht im Moment 10 % mehr, wird aber später bitter dafür büssen müssen - dann, wenn er oder sie sich
teuer in eine Versicherung einkaufen, bzw. fehlende Beitragsjahre nachzahlen muss. Tanzschaffende müssen unbedingt darauf beharren, dass ihnen die notwendigen Beiträge vom
Honorar abgezogen werden. Wenn sie es schaffen, dasselbe entsprechend zu erhöhen, umso besser.
Professionalität beinhaltet Gesamtwissen
Wer Tanzschaffende in ein Projekt integriert, sie also anstellt, ohne die geforderten Sozialabzüge
vorzunehmen, handelt unprofessionell. Die Gefahr ist auch von Tänzerseite da, dass man nachgibt, um ein Engagement à tout prix zu erhalten. Auch das, so das allgemeine Credo, ist unprofessionell.
Wie also definiert sich Professionalität bei einem Beruf, bei dem entweder alle Engagements gleichzeitig kommen oder dann monatelang keines? An der Zahl der Projekte kann es nicht liegen,
oder doch? Zum Vergleich: Im Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten gilt als Aktivmitglied - und damit als professionell arbeitend - wer nachweist, dass er/sie 80 % des
Einkommens ausschliesslich durch den Journalismus bestreitet und damit wenigstens das Existenzminimum von Fr. 2000.- monatlich erreicht. Wie das Ziel erreicht wird, ist dem Verband egal
- wer es nicht schafft und beispielsweise 50 % seines Einkommens durch das Schreiben von wesentlich besser bezahlten PR-Texten erzielt, wird bei der jährlichen Kontrolle aus dem Verband
ausgestossen oder doch wenigstens zum Passivmitglied degradiert.
Im Tanz gibt es trotz ebenso grosser Konkurrenz keine derart harten
Kriterien. Professionalität beinhaltet jedoch in jedem Fall ein
Wissen, das über den reinen Tanz hinausgeht, alles künstlerische
Feuer in Ehren. Wer Mühe hat, sein Produkt im Rahmen der gesetzlichen
Richtlinien zu "verkaufen", bzw. zu "vermarkten",
wer Mühe hat, sich mit Aemtern und Rechtsfragen auseinander zu setzen,
hat heute die zunehmend verbreitete Möglichkeit, einen Kurs in Kulturmanagement
zu absolvieren. Vorsicht ist insofern am Platz als ein Museum, ein
Theater, ein Companyleiter oder eine freischaffende Tänzerin unterschiedliche
Bedürfnisse haben, auf die spezifisch eingegangen werden müsste.
Natürlich kann eine Truppe auch einen Fachmann beiziehen. Der wird
sich allerdings kaum mit einer TänzerInnengage von monatlichen Fr.
2.500.-- begnügen, was zu neuen Konflikten führen kann.
Sich selbst bemühen
Wer professionell arbeiten will, muss sich selbst informieren. Dazu gilt es, sich im eigenen Verband
zu erkundigen und die gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Zu erwähnen ist hier der "Leitfaden Tanz CH"* des SVTC mit vielen wichtigen Infos wie Arbeitsbewilligungen für ausländische
Tanzschaffende, Richtlinien für Gastspiele, Löhne und Sozialansprüche für TänzerInnen, detaillierten Erklärungen von und über AHV/IV/EO FAK ALV UVG und BVG sowie einem
Mustervertrag für TänzerInnen und Mustern für Produktionsbudgets. Auch die Broschüre "Sicherheit im freien Fall"**, ein Leitfaden zu Vertrags- und Sozialversicherungsfragen für
Freischaffende in Film und Theater gibt nebst wichtigen Inofmationen, z.B. Tipps für KleinproduzentInnen und gelegentlich Produzierende auch eine stattliche Anzahl Adressen von
Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen sowie leicht lesbare Fallbeispiele. Erwähnenswert ist auch der SBKV (Schweizerischer Bühnenkünstlerinnen- und Bühnenkünstlerverband), der sich neu dem
Tanz öffnen will und bereits den EuroFIA Dance Passport vertreibt. Er bietet eigene Vorsorge-Möglichkeiten auch für Nichtmigtlieder. Dem Verband angeschlossen ist die Charles
Apotheloz-Stiftung zur Sicherung von Kulturschaffenden (CAST) und SwissPerform.
Wer sich also interessiert, erhält jede Menge an Informationen. SBTG, SBLV und SVTC stehen
ihren Mitgliedern stets mit Rat und Tat zur Verfügung. Im Speziellen verweisen wir hier aber auf die untenstehenden Publikationen.
*Leitfaden Tanz CH, herausgegeben durch den SVTC, erhältlich
über das SVTC-Sekretariat, Tel. 0878 80 30 13
** Sicherheit im freien Fall, Leitfaden zu Vertrags- und
Sozialversicherungsfragen für Freischaffende in Film und Theater,
herausgegeben durch den VTS, erhältlich über Tel. 031 312 80 08
|